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.Neues aus dem Fernabsatzrecht...
Telefax nicht zwingend - E-Mail reicht
Das Hanseatische Oberlandesgericht wies ein Unterlassungsbegehren wegen der fehlenden Angabe eines Telefaxanschlusses im Impressum eines Online-Anbieters als unbegründet zurück (Az.: 5 W 77/07).
Die Richter entnahmen den gesetzlichen Bestimmungen keine Verpflichtung, dass "der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel zwingend vorzuhalten" habe.
Im Klartext:
Eine Faxnummer ist nicht zwingend, wenn der Online-Anbieter über andere Kommunikationskanäle unmittelbar erreichbar ist.
Praxistipp:
Für Online-Anbieter bedeutet dies, dass E-Mail als Kommunikationsweg im Fernabsatz ausreicht.
Umstritten:
Klar ist noch nicht, ob Online-Anbieter im Impressum neben der E-Mailadresse eine Telefonnummer angeben müssen. Zu diesem Thema läuft derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren des BGH beim Europäischen Gerichtshof (Az.: I ZR 190/04).
